Mittwoch, 6. Mai 2020

GRUNDGESETZ UND DIE POLITIK

ART.26 BRD.. Handlungen ,die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden**

sind Verfassungwidrig..

Das friedliche zusammenleben der Voelker zu stoeren..

Sie sind unter Strafe zu stellen..

Das ist auch der Merkel bekannt.  Aber sie unjd ihr Anhang,interessiert das einen Dreck.

Aber solange der Buerger weg schaut und auch noch die Augen vor unrecht schliesst

Wird dieser Hexentanz  vom Volk nicht beachtet? Oder warum.kann man mit dem Buerger,
alles machen,was dem Buerger schadet.?

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