Dienstag, 17. Juli 2018

Grundgesetz der BRD ART.26****

Handlungen die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Leben der Völker zu stören,ins besondere die Führung eines Angriffskrieges ,vorzubereiten,,

sind verfassungswidrig.

Sie sind unter  Strafe zu stellen,,

Zur Kriegsführung bestimmte Waffen ,dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt werden..

Das nähere regelt ein Bundes Gesetz

Hier sieht man ganz deutlich, das die Regierung unter Merkel, sich einen Dreck,um Gesetze 

kümmert. Genau wie die USA. 

Aber mit dem Finger auf andere zu zeigen, fällt ja auch nicht schwer,oder. 

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